Das Wichtigste vorab
- Was genau gebaut wird, steht im Angebot. Individuelle Absprachen gehen diesen AGB immer vor.
- Ich entwickle KI-gestützt – geprüft, getestet und verantwortet wird jede Zeile von mir.
- Nach vollständiger Bezahlung gehören die Nutzungsrechte an deinem Projekt dir – inklusive Quellcode.
- 30 Tage Geld-zurück-Garantie auf gelieferte Dokumente und Code – ohne Begründung (§ 11).
Diese Zusammenfassung dient nur der Orientierung. Verbindlich ist ausschließlich der nachfolgende Text.
§ 1Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Patrick Hinkel, handelnd unter der Bezeichnung „2tiptop“ (nachfolgend „Auftragnehmer“), und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Konzeption, Entwicklung, Anpassung und Betreuung von Webseiten, Web-Applikationen, Mobile Apps, Browser-Extensions, Schnittstellen- und KI-Integrationen sowie über die Einrichtung und Betreuung von Servern einschließlich der Installation von KI-Agenten (nachfolgend „Leistungen“).
- Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
- Individuelle Vereinbarungen, insbesondere im Angebot oder in einer Leistungsbeschreibung, haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2Angebot & Vertragsschluss
- Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und – sofern nicht anders angegeben – 30 Tage gültig.
- Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt oder der Auftragnehmer einen Auftrag in Textform bestätigt.
- Kostenschätzungen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als Festpreis bezeichnet sind. Zeichnet sich eine Überschreitung einer Schätzung um mehr als 15 % ab, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich.
§ 3Leistungsumfang & Änderungen
- Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot und einer gegebenenfalls vereinbarten Leistungsbeschreibung bzw. einem Konzept.
- Ist ein konkretes Ergebnis geschuldet (z. B. die Erstellung einer Website oder App), handelt es sich um einen Werkvertrag. Beratung, Support, Wartung und Leistungen nach Zeitaufwand werden als Dienstleistung erbracht, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Änderungs- und Erweiterungswünsche nach Vertragsschluss („Change Requests“) setzt der Auftragnehmer nach Absprache um. Sie werden zum vereinbarten Stundensatz gesondert vergütet. Auswirkungen auf Kosten und Termine teilt der Auftragnehmer vorab in Textform mit.
- Nicht geschuldet sind – sofern nicht ausdrücklich vereinbart – insbesondere: die Erstellung von Inhalten (Texte, Fotos), die Erstellung oder rechtliche Prüfung von Rechtstexten des Auftraggebers (Impressum, Datenschutzerklärung, AGB), bestimmte Suchmaschinen-Platzierungen, Hosting sowie laufende Wartung.
- Der Auftragnehmer darf zur Leistungserbringung qualifizierte Dritte einsetzen. Er bleibt gegenüber dem Auftraggeber für deren Leistungen verantwortlich.
§ 4KI-gestützte Entwicklung & Open Source
- Der Auftragnehmer setzt bei der Entwicklung KI-gestützte Werkzeuge ein („Vibecoding“). Der so entstandene Code wird vom Auftragnehmer geprüft, getestet und verantwortet. Für die Qualität gelten dieselben Maßstäbe wie für ohne KI erstellte Leistungen.
- Vertrauliche Informationen und personenbezogene Daten des Auftraggebers gibt der Auftragnehmer nur in KI-Werkzeuge ein, soweit dies für die Leistungserbringung erforderlich ist und der jeweilige Dienst ein angemessenes Datenschutz- und Vertraulichkeitsniveau bietet. Auf Wunsch des Auftraggebers wird ausschließlich mit Test- bzw. anonymisierten Daten gearbeitet.
- Die Leistungen können Open-Source-Komponenten enthalten. Diese unterliegen ihren jeweiligen Lizenzbedingungen, die der Auftraggeber bei der Nutzung einzuhalten hat. Der Auftragnehmer setzt nur Komponenten mit Lizenzen ein, die die vertraglich vorgesehene Nutzung erlauben, und benennt sie auf Wunsch.
§ 5Mitwirkung des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig alle für die Leistung erforderlichen Inhalte, Informationen, Zugangsdaten, Rückmeldungen und Freigaben zur Verfügung.
- Der Auftraggeber versichert, an allen von ihm gelieferten Inhalten (z. B. Texte, Bilder, Logos, Daten) die erforderlichen Rechte zu besitzen. Er stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflicht entstehen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
- Für die rechtliche Zulässigkeit seiner Inhalte und seines Geschäftsmodells sowie für seine eigenen Rechtstexte ist der Auftraggeber verantwortlich.
- Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder verspätet nach, verschieben sich vereinbarte Termine angemessen. Dadurch entstehenden Mehraufwand kann der Auftragnehmer zum vereinbarten Stundensatz berechnen.
§ 6Termine & Fristen
- Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden.
- Ereignisse, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat – etwa höhere Gewalt, Krankheit oder Störungen bei Drittanbietern –, verlängern Fristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.
§ 7Abnahme
- Werkleistungen sind abzunehmen. Der Auftragnehmer zeigt die Fertigstellung an; der Auftraggeber prüft die Leistung innerhalb von 14 Tagen und erklärt die Abnahme oder teilt wesentliche Mängel in Textform mit.
- Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber innerhalb dieser Frist keine wesentlichen Mängel mitteilt oder die Leistung produktiv nutzt, insbesondere eine Website oder App live schaltet. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; sie werden im Rahmen der Mängelrechte behoben.
- Für in sich abgeschlossene Teilleistungen können Teilabnahmen verlangt werden.
§ 8Vergütung & Zahlung
- Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet (Kleinunternehmerregelung).
- Leistungen nach Aufwand werden nach tatsächlichem Zeitaufwand zum vereinbarten Stundensatz abgerechnet.
- Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden bei Werkleistungen 50 % der Vergütung bei Auftragserteilung und 50 % nach Abnahme fällig. Bei Projekten mit einer Laufzeit von mehr als zwei Monaten kann der Auftragnehmer monatliche Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt verlangen.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar.
- Fremdkosten – etwa für Hosting, Domains, Lizenzen, Plugins, API- und KI-Nutzungsgebühren oder App-Store-Konten – trägt der Auftraggeber, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind. Entsprechende Konten sollen nach Möglichkeit auf den Namen des Auftraggebers angelegt werden.
§ 9Nutzungsrechte
- Mit vollständiger Zahlung der Vergütung erhält der Auftraggeber an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte und übertragbare Recht, diese für den vertraglich vorgesehenen Zweck zu nutzen, zu bearbeiten und weiterzuentwickeln.
- An bereits bestehenden oder allgemein verwendbaren Bestandteilen – etwa eigenen Bibliotheken, Werkzeugen, Code-Bausteinen und Know-how des Auftragnehmers – erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht im Rahmen des Projekts. Der Auftragnehmer darf diese Bestandteile weiterhin frei verwenden.
- Soweit an einzelnen, insbesondere KI-generierten Bestandteilen keine Schutzrechte entstehen, gestattet der Auftragnehmer dem Auftraggeber deren Nutzung im gleichen Umfang.
- Der Quellcode der individuell erstellten Bestandteile wird dem Auftraggeber nach vollständiger Zahlung übergeben, sofern im Angebot nichts anderes geregelt ist.
- Bis zur vollständigen Zahlung ist die Nutzung der Leistungen nur widerruflich gestattet.
- Der Auftragnehmer darf das Projekt (Name, Logo, Screenshots, Link) als Referenz nennen, sofern der Auftraggeber nicht in Textform widerspricht. Ein sichtbarer Hinweis auf den Auftragnehmer innerhalb der Leistung (z. B. im Footer) erfolgt nur nach Absprache.
§ 10Mängelrechte
- Bei Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit der Maßgabe, dass der Auftragnehmer Mängel zunächst nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung beseitigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz richtet sich nach § 12.
- Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Abnahme. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Kein Mangel liegt vor bei Störungen, die auf nachträglichen Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, auf Updates von Browsern, Betriebssystemen, Drittsoftware oder Schnittstellen nach der Abnahme oder auf einer nicht vereinbarten Server-Umgebung beruhen. Geschuldet ist die Funktion in den zum Zeitpunkt der Abnahme aktuellen Versionen der gängigen Browser.
§ 11Zufriedenheitsgarantie
- Der Auftragnehmer gewährt auf gelieferte Dokumente und gelieferten Code – etwa Konzepte, Quellcode, Websites, Web-Apps, Apps, Browser-Extensions und Skripte – eine freiwillige Zufriedenheitsgarantie: Ist der Auftraggeber mit einer solchen Leistung nicht zufrieden, kann er innerhalb von 30 Tagen nach ihrer Auslieferung die Rückzahlung der für diese Leistung gezahlten Vergütung verlangen. Eine Begründung ist nicht erforderlich.
- Auslieferung ist die Übergabe oder Bereitstellung der Dokumente bzw. des Codes an den Auftraggeber, z. B. per Download, E-Mail, Zugang zu einem Code-Repository oder Installation auf einem System des Auftraggebers. Bei Teillieferungen beginnt die Frist für jede Teillieferung gesondert.
- Die Garantie ist in Textform (z. B. per E-Mail) geltend zu machen. Die Rückzahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Erklärung.
- Mit der Geltendmachung erlöschen alle Nutzungsrechte des Auftraggebers an der betreffenden Leistung. Der Auftraggeber stellt die Nutzung unverzüglich ein, entfernt die Leistung aus allen Live-Systemen und löscht sämtliche Kopien; auf Verlangen bestätigt er dies in Textform.
- Von der Garantie ausgenommen sind: Server-Anmietungen und Hosting; die Einrichtung, Konfiguration und der Betrieb von Servern sowie der darauf installierten Software (z. B. KI-Agenten); Domains, Lizenzen, API- und KI-Nutzungsgebühren und sonstige Fremdkosten; Wartungs-, Support- und Beratungsleistungen nach Zeitaufwand.
- Die Garantie kann je Auftrag einmal in Anspruch genommen werden. Die gesetzlichen Mängelrechte (§ 10) bleiben unberührt.
§ 12Haftung
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Der Auftraggeber ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Bei Datenverlust haftet der Auftragnehmer nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
- Diese Haftungsregeln gelten auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
§ 13Drittanbieter & Schnittstellen
- Bindet eine Leistung Dienste Dritter ein (z. B. APIs, KI-Modelle, Zahlungsanbieter, Hosting, App Stores), gelten ergänzend deren Bedingungen. Auf Verfügbarkeit, Preise und Änderungen dieser Dienste hat der Auftragnehmer keinen Einfluss. Anpassungen, die durch Änderungen eines Drittanbieters nötig werden, werden gesondert vergütet.
- Über die Veröffentlichung von Apps in den App Stores entscheiden allein deren Betreiber (z. B. Apple, Google). Der Auftragnehmer erstellt Apps nach bestem Wissen gemäß den zum Zeitpunkt der Entwicklung geltenden Richtlinien, schuldet aber keine Freigabe.
§ 14Server & KI-Agenten
- Der Auftragnehmer richtet Server ein – wahlweise auf vorhandener Infrastruktur des Auftraggebers oder auf Servern, die er für den Auftraggeber bei einem Rechenzentrumsbetreiber anmietet. Bei angemieteten Servern ergeben sich Laufzeit, Preis und Kündigungsfristen aus dem Angebot; ergänzend gelten die Bedingungen des jeweiligen Rechenzentrumsbetreibers. Eine bestimmte Verfügbarkeit ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
- KI-Agenten wie OpenClaw sind Open-Source-Software Dritter. Der Auftragnehmer installiert und konfiguriert sie nach dem Stand der Technik, in der Regel isoliert in Containern mittels Docker. Für Fehler, Sicherheitslücken oder Funktionsänderungen der Software selbst ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich. Updates erfolgen im Rahmen einer Wartungsvereinbarung (§ 16).
- KI-Agenten arbeiten auf Basis von Sprachmodellen, deren Ergebnisse fehlerhaft oder unvollständig sein können. Der Auftraggeber legt fest, auf welche Systeme, Konten und Daten der Agent zugreifen und welche Aktionen er ausführen darf, und prüft wesentliche Ergebnisse vor ihrer Verwendung. Für Handlungen, die der Agent im Rahmen der vom Auftraggeber erteilten Berechtigungen ausführt, ist der Auftraggeber verantwortlich.
- Die Kosten für den Serverbetrieb und die Nutzung von Sprachmodellen (z. B. API-Gebühren) trägt der Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Der Auftraggeber ist für den datenschutzkonformen Einsatz des Agenten in seinem Unternehmen verantwortlich, insbesondere wenn personenbezogene Daten an externe KI-Anbieter übermittelt werden. Erhält der Auftragnehmer dabei Zugriff auf personenbezogene Daten, gilt § 15 Abs. 2.
§ 15Vertraulichkeit & Datenschutz
- Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich – auch über das Vertragsende hinaus.
- Verarbeitet der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
§ 16Wartung & Support
Laufende Wartung, Updates, Sicherheitsaktualisierungen und Support nach der Abnahme sind nur geschuldet, wenn sie gesondert vereinbart wurden. Ohne eine solche Vereinbarung erbringt der Auftragnehmer sie auf Anfrage nach Aufwand.
§ 17Laufzeit & Kündigung
- Laufende Verträge (z. B. Wartungsverträge) haben die vereinbarte Laufzeit. Ist keine Laufzeit vereinbart, können sie mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
- Kündigt der Auftraggeber einen Werkvertrag vor Fertigstellung, steht dem Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu (§ 648 BGB).
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 18Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers (Heppenheim).
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.